Die Zucht des Hovawart

Der RZV für Hovawart-Hunde hat sehr strenge Zuchtbestimmungen festgelegt, die in erster Linie der Erhaltung der Gesundheit der Hunde dienen. So sind verschiedene Untersuchungen des Hundes unbedingte Voraussetzungen für einen Einsatz in der Zucht für Rüde und Hündin. Dazu gehören Hüftgelenksuntersuchungen mit Röntgenaufnahmen zur Feststellung von HD (Hüftgelenksdysplasie) sowie Augenuntersuchungen zur Feststellung von erblichen Augenerkrankungen.

Nur völlig gesunde Hunde kommen in die Zucht, selbst der Verdacht auf eine dieser erblichen Krankheiten sorgt für einen Zuchtausschluss.

 

Desweiteren dienen die notwendige Jugendbeurteilung sowie die Zuchttauglichkeitsprüfung der Überprüfung des Wesens des Hundes. Hier wird Wert auf die Wesensfestigkeit des Hundes gelegt. Ängstliche oder aggressive Hunde sollen nicht zur Zucht zugelassen weden. Es sollen Hunde in die Hovawartzucht kommen, die die gewünschte Sicherheit, Gelassenheit und Selbstbewusstsein haben.

 

In der Zuchtordnung des Rassezuchtvereins für Hovawart-Hunde e.V. sind die Vorschriften für die Zucht geregelt. Sie finden die Zuchtordnung hier hinterlegt.